In Deutschland sind Goldmünzen genauso wie Goldbarren von der Mehrwertsteuer befreit.
Es gibt jedoch Außnahmen von dieser Regel im sammlerischen Bereich (z.B. einige Kaiserreich Goldmünzen). Übersteigt der sammlerische Wert einer Goldmünze das 2,5 fache des reinen Goldpreises, so muss für diese Münze 7% oder 19% Mehrwertsteuer entrichtet werden. Die jeweiligen Grenzwerte werden immer am Jahresanfang von der Bundesregierung festgelegt und gelten dann das ganze Jahr über. Diese Regelung betrifft aber NICHT die Anlagemünzen!
Silbermünzen unterliegen dem verminderten Mehrwertsteuer-Satz von 7%.
Achtung: Bei Silberbarren wird eine Mehrwertsteuer von 19 % fällig!

2001 wurde von der Bundesrepublik Deutschland (BRD) die 1 DM in Gold (Goldmark) zum Ende und zur Ehre der D-Mark ...
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